Der Staat fördert den Wechsel zu einer klimafreundlichen Heizung kräftig. Wir zeigen Ihnen die aktuellen Fördersätze im Überblick und übernehmen auf Wunsch die Antragstellung für Sie.
Grundförderung: 30 %Gilt für alle förderfähigen Heizungen beim Umstieg von einer fossilen auf eine klimafreundliche Heizung, unabhängig vom Einkommen.
Klima-Geschwindigkeitsbonus: aktuell 16 %Wer frühzeitig umsteigt, erhält zusätzlich diesen Bonus. Er sinkt planmäßig alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte, ein früher Antrag lohnt sich also.
Einkommensbonus: gestaffelt bis 40 %Für selbst genutztes Wohneigentum, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Für jedes minderjährige Kind im Haushalt wird das angerechnete Einkommen um 10.000 € gemindert.
| Zu versteuerndes Einkommen im Jahr | Bonus |
|---|---|
| bis 50.000 € | 10 % |
| bis 40.000 € | 30 % |
| bis 30.000 € | 40 % |
Werte nach aktuellem Stand der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Heizungstausch. Grundförderung, Klima-Geschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus lassen sich kombinieren, die maximale Gesamtförderung ist auf 80 % der förderfähigen Kosten gedeckelt.
Die staatliche Förderung bezieht sich auf die förderfähigen Investitionskosten je Wohneinheit. Bei einem Zweifamilienhaus verdoppelt sich der förderfähige Betrag entsprechend.
Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihrem Gebäude. Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung zu passenden Systemen, möglicher Förderung und einer groben Preisspanne. Unverbindlich & kostenlos.
Gebäudetyp und Baujahr beeinflussen die Größe der Anlage und die Förderfähigkeit, deshalb fragen wir zuerst danach.
Baujahr des Gebäudes bzw. der letzten größeren Sanierung:
Ihre bisherige Heizung zeigt uns, welcher Umstieg technisch sinnvoll ist und ob eine Austauschprämie infrage kommt.
Welches System interessiert Sie am meisten?
Wir melden uns mit Ihrer persönlichen Einschätzung und einem Terminvorschlag.
Basierend auf Ihren Angaben empfehlen wir folgendes Vorgehen.
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch, wir prüfen Ihren tatsächlichen Fördersatz und übernehmen auf Wunsch die komplette Antragstellung für Sie.
Stand der Angaben: September 2026, Quelle: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Verbraucherzentrale. Fördersätze und Bedingungen ändern sich regelmäßig und werden von der KfW festgelegt. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung und keine individuelle Förderauskunft, die tatsächliche Förderhöhe hängt von Ihrem Einzelfall ab und wird im Rahmen der Antragstellung verbindlich geprüft.